STORA beantragt Wiederaufnahme von Flugzeugleasing-Steuerverfahren
10/22/1998 8:36 EST
STORA beantragt Wiederaufnahme
von Flugzeugleasing-Steuerverfahren
Der oberste Verwaltungsgerichtshof (OVGH) Schwedens hat - wie bereits
mitgeteilt - in zwei Urteilen vom 24. Juni 1998 gegen eine Abschreibung von
Wertminderungen in Verbindung mit der Beteiligung an zwei
Kommanditgesellschaften mit Tätigkeit im Flugzeugleasing entschieden. Der OVGH
hat die Gesellschaften nicht als Besitzer der Flugzeuge anerkannt, und ihnen
demzufolge das Recht auf Abschreibungen für Wertminderung aberkannt.
Nach genauer Analyse der genannten Entscheidungen hat STORA zusammen mit den
ebenfalls betroffenen Unternehmen Sandvik und Skanska beschlossen, eine
Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.
Der OVGH hat seine Entscheidung nicht auf die Argumentation der Parteien
gegründet, sondern statt dessen und ohne Einholung einer Äußerung der Parteien
hierzu den Unterlagen eigene Gründe entnommen. Dies hat nach Ansicht der
Gesellschaften mitsichgeführt, daß der OVGH unrichtige Schlußfolgerungen aus
dem Vertragsinhalt gezogen hat. Unter anderem hat der OVGH wesentliche
Einschränkungen in einer bestimmten Vertragsbestimmung ausgelassen, die den
Entscheidungen zugrundegelegen hat. Wäre nach Einschätzung der Gesellschaften
dies nicht eingetroffen und den Gesellschaften eine Möglichkeit zur Äußerung
geboten worden, hätte sich die Fehlinterpretation seitens des OVGH verhindern
lassen. Aus diesem Anlaß bestehen nach Auffassung der Gesellschaften Gründe
für eine Wiederaufnahme der Verfahren.
Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines vom obersten Verwaltungsgerichtshof
entschiedenen Verfahrens ist zwar ein sehr ungewöhnlicher Schritt, aber die
Unternehmen haben - nach Einholen von Gutachten juristischer Sachverständiger
- dennoch die Beantragung einer Wiederaufnahme der Verfahren beschlossen.
Ihr Ansprechpartner für nähere Informationen:
- Karin Lagerkvist, Vice President Taxes, Tel. +46-8 613 66 06
- Johan Feldreich, General Counsel, Tel. +46-23 78 21 32