Steuerrückerstattung für ehemalige Immobilienbesitzer in Spanien

Privatperson die in Spanien zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind berechtigt, einen Großteil der bezahlten Steuer in Spanien rückerstattet zu bekommen.
Der spanische Fiskus hat Ausländer beim Verkauf ihrer Immobilien jahrelang zu hoch besteuert, dadurch drohen dem Staat Klagen in Millionenhöhe.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stehen Bürgern aus der EU, sowie der Schweiz, die zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen zu.
Das Gericht entschied, dass die spanische Regierung die Veräußerungsgewinne nicht-spanischer, privater Verkäufer zu Unrecht mit 35 Prozent besteuert hatte, da Spanier hingegen auf die Gewinne ihrer Verkäufe nur 15 Prozent Steuern zahlen mussten. Nach Ansicht der EU-Instanz ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung für die ausländischen Immobilienbesitzer diskriminierend, deshalb haben diese ein Anrecht auf...

Benjamin Böcker


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